Leistungen wieder abrufen
Die hinterlegten Leistungspositionen stehen im Rahmenvertrag für die Bearbeitung der einzelnen Abrufe zur Verfügung. Wiederkehrende Leistungen müssen nicht immer neu ergänzt werden.
Ein Rahmenvertrag stellt Leistungsverzeichnis und Ordnerstruktur als wiederverwendbare Grundlage bereit. Jeder Abruf nutzt diesen Standard, bleibt individuell bearbeitbar und fließt in die gemeinsame Vertragsübersicht ein.
Screenshot vergrößern Leistungsverzeichnis und Ordnerstrukturen werden im Rahmenvertrag als gemeinsame Grundlage geführt. Bei jedem zugehörigen Abruf bleiben sie nutzbar. Das Leistungsbild muss nicht für jede Baustelle neu aufgebaut werden; Unterlagen werden über die Abrufe hinweg gleich strukturiert abgelegt.
Standard und individueller Leistungsumfang
Ein Abruf wird als zugehörige Baustelle geführt. Er nutzt die Vertragsgrundlage und hält seine Ausführung, Dokumente, Stunden und Abrechnung im eigenen Vorgang zusammen.
Das vorhandene LV und die gemeinsame Ordnerstruktur bilden den wiederverwendbaren Ausgangspunkt für die Bearbeitung des Abrufs.
Benötigt eine Baustelle zusätzliche Leistungen, können diese über Angebote und Aufträge am jeweiligen Abruf ergänzt werden. Der konkrete Leistungsumfang bleibt damit am passenden Vorgang nachvollziehbar.
Angebote & Aufträge für Ergänzungsleistungen →Vom Vertrag bis zur Abrechnung
LV und Ordnerstruktur als wiederverwendbare Grundlage hinterlegen.
Den einzelnen Abruf im Rahmenvertrag führen und die vorhandene Grundlage nutzen.
Zusätzliche Leistungen je Abruf über Angebote und Aufträge ergänzen.
Stunden, Mengen und Nachweise am jeweiligen Baustellenvorgang erfassen.
Leistungsstand und Nachweise des Abrufs prüfen und zur Abrechnung verwenden. Rechnungen und abgerechnete Leistungen bleiben auch auf Vertragsebene sichtbar.
Kumuliert auf Rahmenvertragsebene
Die Rahmenvertragsübersicht führt Informationen aus den zugehörigen Baustellen zusammen. So erkennt ihr den gemeinsamen Arbeits- und Leistungsstand, ohne jeden Abruf einzeln öffnen zu müssen.
Screenshot vergrößern „Nach einem Urlaub hatte ich sehr schnell wieder den Überblick. Baustellen mit hohen offenen Stunden waren direkt erkennbar und konnten wieder fakturiert werden.“
Kurz erklärt
Nein. Der Rahmenvertrag stellt das LV als wiederverwendbaren Standard bereit. Die vorhandenen Leistungen bleiben für die zugehörigen Abrufe nutzbar.
Ja. Ergänzungsleistungen können individuell für den jeweiligen Abruf über Angebote und Aufträge ergänzt werden.
Auf Rahmenvertragsebene bleiben die zugehörigen Baustellen, Rechnungen und Todos sowie kumulierte Stunden und abgerechnete Leistungen sichtbar. Die einzelnen Abrufe bleiben separat zugänglich.
Im Zusammenhang weiterarbeiten
Individuelle Ergänzungsleistungen für einen einzelnen Abruf anbieten und beauftragen.
Vom wiederverwendbaren Standard über den Abruf zum gemeinsamen Vertragsstand.
Wir zeigen euch den Weg vom wiederverwendbaren Vertragsstandard über individuelle Abrufe bis zur Abrechnung und zur gemeinsamen Übersicht.
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